Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2019 - 2 StR 157/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25181
BGH, 29.05.2019 - 2 StR 157/19 (https://dejure.org/2019,25181)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2019 - 2 StR 157/19 (https://dejure.org/2019,25181)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 2 StR 157/19 (https://dejure.org/2019,25181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe; Aufrechterhaltung der Anordnung der Verfallsanordnung aus dem einbezogenen Strafbefehl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB a.F. § 73
    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe; Aufrechterhaltung der Anordnung der Verfallsanordnung aus dem einbezogenen Strafbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.2019 - 5 StR 114/19

    Entbehrlichkeit des Aufrechterhaltens der Einziehungsentscheidung bei

    Auszug aus BGH, 29.05.2019 - 2 StR 157/19
    Im Übrigen ist das Aufrechterhalten einer Verfallsentscheidung nach § 73 StGB a.F. bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung entbehrlich (vgl. insoweit zum neuen Recht BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - 5 StR 114/19).
  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 615/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (abzuurteilende Taten wurden zwischen zwei

    Durch die fehlerhafte Verhängung von zwei (Gesamt-)Freiheitsstrafen unter Einbeziehung der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von acht Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts L. vom 23. August 2017 ist der Angeklagte beschwert (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2019 - 2 StR 157/19 Rn. 5 und vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13 Rn. 7).

    Zugleich ist wegen des selbständigen Fortbestands der fehlerhaft einbezogenen Bewährungsstrafe die auf § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB gestützte Anrechnungsentscheidung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 2 StR 157/19 Rn. 6 (zu § 55 Abs. 2 StGB)).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht